Kölner Urteil bezeichnet rituelle Beschneidung als „illegal“.
Mit seinem Urteil, wonach die rituelle Beschneidung an Buben illegal sei, hat das Kölner Landgericht sowohl in jüdischen als auch in muslimischen Gemeinschaften Empöring ausgelöst. Besonders erregt haben sich die beiden, die Beschneidung praktizierenden Gemeinschaften an den Schlussfolgerungen des Gerichts, wonach der Akt den Neugeborenen physischen Schaden zufügen und den Körper „irreversibel schädigen“ würde. Das Gericht gelangte ferner zum Schluss, dass die Religionsfreiheit und die Rechte der Eltern des beschnittenen Kindes die Praxis als solche nicht rechtfertigen könnten…