Mit seinem Urteil, wonach die rituelle Beschneidung an Buben illegal sei, hat das Kölner Landgericht sowohl in jüdischen als auch in muslimischen Gemeinschaften Empöring ausgelöst. Besonders erregt haben sich die beiden, die Beschneidung praktizierenden Gemeinschaften an den Schlussfolgerungen des Gerichts, wonach der Akt den Neugeborenen physischen Schaden zufügen und den Körper „irreversibel schädigen“ würde. Das Gericht gelangte ferner zum Schluss, dass die Religionsfreiheit und die Rechte der Eltern des beschnittenen Kindes die Praxis als solche nicht rechtfertigen könnten. Das Urteil wurde im Anschluss an die misslungene Beschneidung durch einen muslimischen Arzt an einem vierjährigen Buben in Köln gefällt. Das kontroverse Urteil ist von der in Hamburg domizilierten „Financial Times Deutschland“ ans Tageslicht gebracht worden. Es habe nach Ansicht von Holm Putzke von der Universität Passau „enorme Bedeutung für Ärzte“, da das Gericht offenbar nicht vor dem Risiko zurückschreckte, wegen Antisemitismus oder Religionsschädlichkeit kritisiert zu werden. Im Gegensatz dazu kritisierte Rabbiner Aryeh Goldberg vom Rabbinischen Zentrum in Brüssel das Urteil in scharfen Worten. Es sei „fatal für die Religionsfreiheit, widerspricht der EU-Menschenrechtskonvention, die auch Deutschland unterschrieben habe, und steht im Gegensatz zu der in der deutschen Verfassung verankerten elementaren Religionsfreiheit.“ Ein anderer Rabbiner des Zentrums sprach von einer „brutalen Attacke gegen die Religionsfreiheit“. Er ruft zu einer gemeinsamen PR-Kampagne mit der muslimischen Gemeinschaft auf, um Missverständnisse auszuräumen. [TA]
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