Die Staatsanwaltschaft hat den Anwälten des ehemaligen Ministerpräsidenten Ehud Olmert mitgeteilt, dass sie sich entschieden hat, Berufung sowohl gegen den Urteilsspruch als auch gegen die Urteilsbegründung gegen Olmert beim Bezirksgericht Jerusalem einzulegen.
Olmert war in der Affäre um das Investitionszentrum der Untreue für schuldig befunden und zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden. In den beiden zentralen Punkten der Anklage allerdings, der Rishontours- und der Talanski-Affäre, war der ehemalige Ministerpräsident frei gesprochen worden.
In der Talanski-Affäre hatte das Gericht schwere Verstösse Olmerts festgestellt, so habe dieser ganz sicher Umschläge mit Bargeld von Talanski entgegengenommen und dies mittels halbgeheimer Kassen verschleiert. Das Gericht war in seinem Urteilsspruch jedoch letztendlich zu dem Schluss gekommen, dass es keine Sicherheit über die Verwendung des Geldes gäbe und Olmert so freigesprochen werden müsse. Hier will nun die Staatsanwaltschaft in ihrer Berufung ansetzen.
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