Im Rechtsstreit um ein geplantes Teilstück der israelischen Sperrmauer im „christlichen Dreieck“ Bethlehem, Beit Jala und Beit Sahour hat die zuständige israelische Instanz dem Mauerbau auf palästinensischem Land zugestimmt. Von dem geplanten Verlauf wäre auch ein Klostergelände von Salesianerinnen betroffen. Die katholische Menschenrechtsorganisation „Society of St. Yves“, die bislang die Ordensschwestern bei einer Klage unterstützt hatte, erwägt laut einer Mitteilung vom Freitag einen Gang vor Israels Obersten Gerichtshof.
Der vom israelischen Berufungskomitee für Landbeschlagnahmungen gebilligte Bauplan sieht nach Angaben von St. Yves vor, dass der Konvent und ein Schulgebäude der Salesianerinnen auf drei Seiten von einer acht Meter hohen Betonmauer umgeben und von einem Grossteil ihrer Ländereien abgetrennt werden. Ursprünglich sollten die Ordenseinrichtungen auf israelischer Seite der Sperranlage liegen. Dies wurde nach Protesten der Betroffenen abgeändert.
St. Yves erklärte, die mit dem Mauerverlauf verbundenen Einschränkungen beeinträchtigten die Rechte der Christen in Beit Jala auf Religionsausübung und Bildung. Zudem gebe es wirtschaftliche Nachteile. Die israelische Entscheidung habe Argumente von Bewohnern und Ordensschwestern unbeachtet gelassen.
Nach Angaben des israelischen Komitees wurden hingegen sowohl israelische Sicherheitsbedürfnisse als auch palästinensische Rechtsansprüche bei dem Urteil berücksichtigt. Ein Landwirtschaftstor solle Zugang zu Grundstücken auf der anderen Seite der Mauer gewähren.
Die katholischen Bischöfe des Heiligen Landes hatten die Mauer in einer früheren Stellungnahme als „illegal“ verurteilt. Die geplante Sperranlage könne zu einer verstärkten Abwanderung von Christen aus Bethlehem führen.
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