Es sprach ihn der Rassendiskriminierung, Beleidigung und Hinderung einer Amtshandlung schuldig. Brunner führt seit Jahren auf seinem Blog eine Rubrik «Die Jüdische Lobby», in der er den Holocaust leugnet oder verharmlost und Juden bzw. jüdische Organisationen beleidigt. Brunner war Mitte Juni überraschend in Untersuchungshaft genommen worden. Vor dem Polizeigericht hat er sich diese Woche auf das Recht der freien Meinungsäusserung berufen. Die Staatsanwältin hatte im entgegengehalten: «Die Meinungsäusserungsfreiheit hört dort auf, wo die Aufrufe zum Hass beginnen».
Nach der Verhandlung wurde Brunner – nach 55 Tagen – aus der Haft entlassen. Auch liess er durchblicken, dass er gegen eine Verurteilung weiterziehen werde, notfalls bis ans Bundesgericht. Der Journalist war bereits vor zwei Jahren wegen früheren Texten angeklagt worden. [Text: Hans Stutz, HS].
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