Eingetragene Partnerschaften und Neues Adoptionsgesetz


img283227

Braut an der Kotel
Flash 90

Israel plant ein Gesetz für eingetragene Partnerschaften, das auch gleichgeschlechtliche Paare einschliessen soll. Justizministerin Zipi Livni legte einen entsprechenden Entwurf im Parlament vor, wie die israelische Tageszeitung „Haaretz“ (Montag) berichtet. Das Gesetz sehe eine rechtliche Anerkennung solcher Paare vor, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in einer religiösen Zeremonie heiraten könnten. Die erste Lesung in der Knesset sei für diese Woche geplant.

Dem Bericht zufolge erwähnt der Entwurf homosexuelle Lebensgemeinschaften nicht ausdrücklich. Livnis Büro habe aber präzisiert, solche Paare sollten in der endgültigen Fassung genannt werden.

Gegenstand des Gesetzes sind eingetragene Lebensgemeinschaften. Diese Form einer behördlichen Registrierung gibt es bislang für Paare, die keiner Religion angehören. Hintergrund ist, dass Eheangelegenheiten in Israel in die Zuständigkeit religiöser Autoritäten fallen. Die neue Regelung soll laut „Haaretz“ allen Einwohnern unabhängig von der Religionszugehörigkeit und der Dauer des Zusammenlebens offenstehen.

Zu Beratung an die Knesset wurde ein weiterer Gesetzesentwurf überwiesen. Von Adi Kol der Zentrumspartei Yesh Atid wurde das Begehren auf Änderung des Adoptionsgesetzes eingebracht. Damit soll es nichtorthodoxen israelischen Eltern erlauben werden, nichtjüdische Kinder zu adoptieren.

Den Entwurf hat am Sonntag die Ministerialkommission für Gesetzgebung gut geheissen und die Anpassung für das bestehende Adoptionsgesetz genehmigt. Der neue Artikel muss zunächst eine vorläufige und später zwei weitere Lesungen bestehen, bevor er offiziell zum Gesetz wird.

Unter dem jetzigen Recht können nur orthodoxe Ehepaare nichtjüdische Kinder adoptieren, weil in diesem Fall vorausgesetzt werden kann, dass sie das Kind konvertieren lassen und unter Einhaltung aller halachischen Gesetze jüdisch erziehen. Nichtorthodoxe Ehepaare müssen entweder jüdische Kinder adoptieren oder den Beweis dafür erbringen, dass sie sich künftig an die Religionsgesetze halten, das Kind angemessen zum Judentum konvertieren lassen und es in einem religiös praktizierenden Haushalt erziehen.

Im Knesset Ausschuss für Verfassung , Gesetz und Justiz bestand eines Gesetzentwurfs vom MK Yariv Levin (Likud) und anderen MK die zweite und dritte Lesung. Somit wird das Mindestalter für eine Ehe von 17 bis 18 Jahren heraufgesetzt. Der Gesetzentwurf war bereits in der 18. Knesset als vorläufig Richtwert festgelegt worden. Gegen das Gesetz kämpften besonders ultraorthodoxen Mitglieder der Knesset (MK) von United Torah Judentum und Shas an. Denn sie waren der Meinung, dass die Erhöhung des Heiratsalter einen negativen Einfluss auf ihre Gemeinden hätte.

Bisher war Israelis rechtlich erlaubt, mit 17 Jahren zu heiraten. Allerdings waren die Gerichte bis jetzt in der Lage eine Verheiratung von Minderjährigen unter 17 zu  genehmigen. Somit war bis heute im Wesentlichen keine Altersgrenze nach unten gesetzt. Nach dem neuen Gesetz kann die Ehe zwischen Minderjährigen, die keine gerichtliche Ausnahmegenehmigung besitzt, strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Mit dem Gesetzt soll den jungen Paaren die Möglichkeit gegeben werden, diese wichtige Entscheidung im Leben selber treffen zu können, wenn sie reif genug sind die rechtlichen, sozialen und emotionalen Folgen der Ehe zu verstehen und vor allem die grosse Zahl von Zwangsehen zu verhindern.

(JNS, Chaim Stolz)



Kategorien:Politik

Schlagwörter:,

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..