Geschäftsmann Arcadi Gaydamak bleibt in Schweizer Haft


Arcadi Gaydamak

Frankreich fordert seine Auslieferung: Arcadi Gaydamak bei einem Interview in Moskau. (Archivbild, Bild: AFP)

Der französisch-israelische Geschäftsmann Arcadi Gaydamak sitzt weiterhin in Genf fest. Er gilt als Schlüsselfigur in mehreren Waffendeals zwischen ehemaligen Ostblockstaaten und Angola.

Der vor rund einer Woche in Zürich im Zusammenhang mit der Angolagate-Affäre verhaftete Geschäftsmann Arcadi Gaydamak bleibt hinter Gitter. Ein Gericht in Genf hat ein Gesuch auf Freilassung auf Kaution des französisch-israelischen Geschäftsmannes abgelehnt, wie der Genfer Staatsanwalt Dario Zanni der Nachrichtenagentur sda sagte.

Die Genfer Justiz ermittelt auch wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit Gaydamaks Fussball-Engagement. Der 61-Jährige war Besitzer des Fussballclubs Beitar Jerusalem. Dessen früherer Trainer, der ehemalige französische Nationalspieler Luis Fernandez, fordert 400’000 Euro, welche er nie erhalten haben soll.

Gemäss den Anwälten von Gaydamak wurde das Geld jedoch ausbezahlt. Dem Geschäftsmann wird Untreue, in einem Unterantrag Betrug sowie eventuell Urkundenfälschung vorgeworfen. Gegen den in Russland wohnhaften Geschäftsmann ist auch ein internationaler Haftbefehl hängig.

Er gehörte zu den Hauptfiguren der Angolagate genannten Affäre um Waffenlieferungen. Ein französisches Gericht befand ihn für schuldig, zusammen mit dem französisch-angolanischen Geschäftsmann Pierre Falcone Militärbestände ehemaliger Ostblockstaaten aufgekauft und von 1993 bis 1998 für schätzungsweise 790 Millionen Dollar in das Land im Südwesten Afrikas geliefert zu haben.

In einem Berufungsprozess 2011 wurde die sechsjährige Haftstrafe für den untergetauchten Gaydamak um die Hälfte reduziert. Das Pariser Berufungsgericht sah in Angolagate kein illegales Waffengeschäft, sondern lediglich ein Kaufgeschäft, das Angola bei Falcone in Auftrag gegeben habe.

Die Strafe für Gaydamak wurde nur noch wegen Steuerbetrugs und Geldwäscherei verhängt. Frankreich fordert die Auslieferung von Gaydamak.

Der Geschäftsmann will sich dagegen zur Wehr setzen und beruft sich auf seine diplomatische Immunität. Gemäss dem Genfer Staatsanwalt Zanni befindet sich das Gesuch aus Frankreich beim Bundesamt für Justiz.

Wegen der Fortsetzung der Haft wird die Genfer Staatsanwaltschaft nun die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Fussball weiterverfolgen. Das Gericht begründete den ablehnenden Entscheid mit Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

(JNS /sda)



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