Der britische Holocaust-Leugner Richard Williamson hat erneute eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat seine Revision verworfen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2013 rechtskräftig. Williamson war damals zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen (1800 Euro) verurteilt worden.
Williamson hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg Berufung eingelegt. Bereits das Landgericht Regensburg hatte die Berufung von Williamson verworfen. Diese Entscheidung bestätigte nun der 1. Strafsenat unter Vorsitz von Dr. Bernhard Wankel mit dem gestrigen Beschluss. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so das OLG in einer heute verschickten Pressemitteilung.
Der ehemalige Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem nahe Regensburg geführten schwedischen Fernsehinterview den NS-Massenmord an sechs Millionen Juden und die Existenz von Gaskammern abgestritten. . Dabei hatte er unter anderem erklärt, dass es keine Gaskammern gegeben habe, dass allenfalls „200.000 bis 300.000 Juden“ in Konzentrationslagern „umgekommen“ seien und dass es eine „massive Ausbeutung der Deutschen“ gegeben hätte, die unter einem „Schuldkomplex“ litten. Seit Jahren beschäftigt sich die deutsche Justiz mit dem Fall. Nun hatte sich bereits das sechste Mal ein deutsches Gericht mit dem 74-Jährigen befasst.
Williamsons Rechtsanwalt Professor Edagar Weiler war am Freitag nicht zu erreichen. Er und sein Kollege Dr. Andreas Geipel hatten stets erklärt, notfalls bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
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