Lassen sich Demonstranten vor laufender Kamera auf politische Debatten mit Fernseh-Journalisten ein, können sie die Ausstrahlung dieser Interviews später unter Umständen nicht verhindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen einer Friedensaktivistin und dem TV-Journalisten Henryk M. Broder in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Az: VI ZR 209/12) Die Frau hatte auf einer Mahnwache in Berlin wegen einer Militäraktion Israels gegen die sogenannte Gaza-Solidaritätsflotte demonstriert.
Broder hatte sie deshalb in ein Gespräch verwickelt und Ausschnitte davon in seiner satirischen Sendung „Entweder Broder – Die Deutschland-Safari“ in der ARD gezeigt. Dem Urteil zufolge kann die Teilnehmerin der Demonstration „Grossmütter gegen den Krieg“ die erneute Ausstrahlung des Interviews nicht verhindern. Sie habe sich im „politischen Meinungskampf“ zu Fragen von allgemeinem öffentlichen Interesse geäussert und mit ihrer Protestaktion am Brandenburger Tor auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken wollen. Dies sei ein zeitgeschichtliches Ereignis und die Frau damit eine „relative Person der Zeitgeschichte“. Sie müsse deshalb einen gewissen „Einbruch in ihre persönliche Sphäre“ hinnehmen, entschied der BGH. (JNS / AFP)
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