In einem viel beachteten Präzedenzfall der Beschlagnahme palästinensischen Eigentums in Ostjerusalem durch die israelischen Behörden hat die Regierung nun einen Rückzieher gemacht. Wie israelische Medien am Donnerstag berichteten, informierte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch überraschend den Obersten Gerichtshof (OGH), dass die Enteignung der Besitzer des Cliff-Hotels am Rande von Ostjerusalem nicht weiterbetrieben werde.
Damit verhinderte die Staatsanwaltschaft vorerst, dass das Oberste Gericht Israels eine Grundsatzentscheidung über die Frage fällt, ob das Gesetz über das Eigentum Abwesender aus dem Jahr 1950 auch auf die 1967 im Sechstagekrieg besetzten Gebiete angewendet werden darf. Eine auf sieben Richter erweiterter Jury unter Vorsitz des OGH-Präsidenten Ascher Grunis war mit dem Fall befasst.
Das nach dem Unabhängigkeitskrieg verabschiedete Gesetz erlaubt einer zu diesem Zweck gegründeten staatlichen Treuhandgesellschaft die Konfiszierung von Immobilien derjenigen, die nicht im Staat Israel leben, aber dort Grundeigentum besitzen. Es zielte auf Häuser und Ländereien der Araber, die 1948 vor dem Krieg geflohen waren oder vertrieben wurden. Als das israelische Parlament nach der Besetzung Ostjerusalems die Stadtgrenzen neu zog und das vergrösserte Gebiet einseitig annektierte, wurden manche Palästinenser mit Besitz in Jerusalem plötzlich als sogenannte Abwesende definiert, obwohl sie nie umgezogen waren.
So wohnt die Ajad-Familie, der das Cliff-Hotel gehört, gerade mal 200 Meter entfernt im Ortsteil Abu Dis; die neue Stadtgrenze verlief genau zwischen Wohnhaus und Gasthaus. Im Jahr 2003 beschlagnahmte die Treuhandgesellschaft für das Eigentum Abwesender das Cliff Hotel, das seitdem leer steht. Der Staat plante, dort einen Stützpunkt der Grenzpolizei unterzubringen. Doch die Ajads klagten und zogen mit anderen palästinensischen Familien mit ähnlich gelagerten Fällen durch alle Rechtsinstanzen bis zum Obersten Gerichtshof.
Dort erklärte Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein laut Tageszeitung „Haaretz“ nun schriftlich, seine Behörde habe ihre Einschätzung geändert und sehe nun beträchtliche rechtliche Hindernisse, das Abwesenheitsgesetz in Ostjerusalem anzuwenden. Dies gelte für internationales Recht genauso wie für israelisches Verwaltungsrecht. Allerdings vertritt Weinstein in der Stellungnahme den Standpunkt, in begrenzter Form könne das Gesetz doch auf Ostjerusalem angewendet werden, wenn besondere Umstände gelten und der Generalstaatsanwalt zuvor seine Zustimmung erteilt habe.
Rechtsanwalt Avigdor Feldman, der die Eigentümer des Cliff-Hotels und eine weitere klagende Familie vor dem Obersten Gericht vertrat, erhob sofort Einspruch gegen den Verfahrensschritt der Gegenseite. Feldman kritisierte, damit wolle der israelische Staat nur die letztinstanzliche Erörterung und Entscheidung der Frage vermeiden, wie die Rechtslage Ostjerusalems grundsätzlich zu beurteilen ist. (JNS und Agenturen)
Kategorien:Gesellschaft

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