Von USA Gesuchter klagt gegen ZKB


ZKB

Rechtsstreit mit ehemaligem Kunden: ZKB-Logo in Zürich. (Archivbild) Bild: Keystone

Ein wegen Steuerdelikten gesuchter Israeli hat Strafanzeige gegen die ZKB eingereicht. Diese weigert sich, ihm 650’000 Franken auszuhändigen. Aus Angst vor einer Retourkutsche der USA?

Seit den erfolgreichen Angriffen aufs Bankgeheimnis wollen viele ausländische Bankkunden nichts wie weg. Doch das ist nicht einfach, wie ein aktueller Fall bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zeigt. Sie weigert sich, einem Israeli mit Zweitpass Kanada dessen Konto zu saldieren und ihm das Geld zu überweisen. Gegen den Kunden läuft ein Steuerstrafverfahren in den USA.

Über seinen Vertreter David Zollinger, der früher Staatsanwalt in Zürich und danach Teilpartner bei der untergegangenen Bank Wegelin war, hat der Israeli Strafanzeige «gegen unbekannte Mitarbeiter der Zürcher Kantonalbank» eingereicht. Der Vorwurf lautet auf Nötigung. Der zuständige Staatsanwalt Maric Demont bestätigt den Eingang der Anzeige. Er kläre ab, ob genügend Verdacht für ein Strafverfahren gegen die Bank vorliege. Die ZKB will sich mit Bezug auf das Bank- und Kundengeheimnis nicht zur Anzeige äussern.

Diverse Konten auch bei der UBS

Gegen den Israeli, der heute in Moskau lebt, erhoben die USA im Februar 2009 Strafklage. Später folgte ein Interpol-Haftbefehl. In der Anklage ist die Rede von diversen Konten bei der UBS, darunter auch eines lautend auf eine Firma mit Sitz in Panama. Bei ihr soll es sich laut der US-Justiz um eine Scheingesellschaft gehandelt haben, um den Angeklagten als wahren Begünstigten zu verheimlichen. Die UBS musste damals die Konten von rund 250 US-Kunden mittels Notrecht offenlegen. Es war der Anfang des Endes des alten Bankgeheimnisses.

Der Israeli, der dank Heirat mit einer Amerikanerin eine US-Niederlassungsbewilligung (Green Card) hatte, verliess die USA um diesen Zeitpunkt herum. Ob er Wind von den Untersuchungen bekommen hatte, ist unklar. Im April 2009 eröffnete er mehrere Konten bei der ZKB und zahlte den von der Bank geforderten Mindestbetrag von 100’000 Franken ein. Später kamen weitere Einzahlungen dazu, sodass der Kunde im Herbst 2013 insgesamt rund 650’000 Franken bei der Staatsbank hatte.

Dabei soll es sich ausschliesslich um Gelder handeln, die nichts mit Amerika und dem dortigen Verfahren zu tun hätten. «Die Vermögenswerte waren allesamt Verkaufserlös, stammten aus Geschäften des Geschädigten in Kasachstan (…) und waren vom Konto einer anderen Bank in Liechtenstein überwiesen worden», schreibt der Kläger in seiner Strafanzeige.

ZKB-Juristen pochten auf Deklaration

Das bezweifelt die ZKB. Als der Israeli im letzten September die Bank beauftragte, seine Konten zu saldieren und sein Vermögen auf eine Bank an seinem neuen Wohnort in Moskau zu überweisen, schaltete sich der ZKB-Rechtsdienst ein, wie aus der Strafanzeige hervorgeht. Plötzlich habe die Bank «Fragen zu seinem Aufenthalt und seiner Tätigkeit in den USA» gestellt. Es ging darum zu belegen, dass die Vermögenswerte bei der ZKB nicht aus der Zeit in Amerika stammten. Der Israeli belegte, dass eine ihm gehörende Firma mit Sitz im südpazifischen Vanuatu Kunde von Kasachstan-Auftraggebern sei und die Gelder dort gepoolt und zur ZKB transferiert worden seien. Überdies bestätigte der US-Steuerberater des Israeli, dass dieser nicht Amerikaner und Einkommen nach seiner Abreise im 2009 nicht steuerpflichtig in den Staaten seien.

Das überzeugte die ZKB-Juristen nicht. Sie pochten auf eine Deklaration eines in den USA registrierten Steueranwalts. Dieser sollte bezeugen, dass die Kasachstan-Gelder des Israelis in Amerika nicht zu versteuern seien. Nach weiterem Hin und Her blieb die ZKB mit Verweis auf «regulatorische Verpflichtungen und interne Anforderungen» hart. Sie rückte das Geld nicht heraus.

Die ZKB blockiere die Gelder ohne Rechtsgrundlage, heisst es in der Anzeige. Die Bank nötige den Betroffenen in zweifacher Hinsicht: durch Rückbehalt von dessen Geldern und durch die Auflage, in den USA auf eigene Kosten einen Steueranwalt einzuschalten. Die Anzeige stützt sich darauf ab, dass beim Schweizer Recht vor allem Geldwäschereinormen gemeint sind. Diese würden keine Geldblockierung durch eine Bank erlauben, ausser bei Verdacht auf «verbrecherische Herkunft der Vermögenswerte» oder wenn Terroristen involviert wären. Das würde «nicht einmal die Bank» behaupten. Selbst wenn mit «regulatorischen Verpflichtungen» gemeint sei, dass Sorgfaltspflichten einzuhalten seien, dann ginge es wiederum vor allem um Geldwäschereiauflagen, nicht aber um steuerliche Vergehen. Solche würden nie eine Einziehung durch die Bank erlauben, sondern es ginge lediglich um «Nach- und allenfalls Strafsteuern».

Verweis auf Gerichtsfall bei der Coutts Bank

Der Kläger und sein Vertreter Zollinger stellen sich auf den Standpunkt, dass die ZKB eine Bank nach Schweizer Recht sei und damit «ausschliesslich Schweizer Normen» unterliege. Dass die ZKB sich allenfalls auch gegenüber den USA rechtlich verantworten müsse, habe nicht der Kunde zu vertreten. Auf Anfrage meint Zollinger, dass sein Klient selbstverständlich seinen Steuerpflichten in den USA nachzukommen habe. «Hier geht es aber um Einnahmen, die nichts mit Amerika zu tun haben», argumentiert Zollinger. Was die ZKB zur Blockierung der Kundengelder veranlasse, wisse er nicht. «Möglicherweise hat die Bank Angst vor Retourkutschen aus den USA», meint Zollinger. Doch das gebe der Bank «nicht das Recht, das Geld des Kunden einfach zurückzubehalten».

Zollinger verweist in seiner Strafklage auf einen Fall bei der englischen Coutts Bank. Diese hält die Hälfte des Vermögens eines US-Kunden zurück mit dem expliziten Hinweis, dass die Bank sich schadlos halten will bei allfälligen Bussen im US-Steuerstreit, wie die «Handelszeitung» letzten Herbst berichtete. Die Coutts-Interessen werden von der Zürcher Rechtskanzlei Homburger vertreten – der gleichen Kanzlei, die der ZKB bei deren Steuerkonflikt mit den USA hilft. (Lukas Hässig)

(JNS und Agenturen)



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