Die Linken in der Schweiz behaupten: Das israelische Parlament diskutiert aktuell die Wiedereinführung der Todesstrafe für sogenannte «Palästinenser», obwohl dies ihrem intelligenzbereiten Narrativ nach gegen internationales Recht verstossen würde. Es ist doch das Rechteines jeden Staates seine Rechtsprechung so zu gestalten, wie sie es von Nöten halten. Israel, wie eine Reihe weiterer Wirtschaftsnationen, gehört nicht dem IGH an.

Die Diskussion im israelischen Parlament Knesset ist real und aktuell. Der Gesetzentwurf zur Todesstrafe für Terroristen, genauer: «Penal Bill (Amendment – Death Penalty for Terrorists)», wird seit Monaten vorangetrieben und hat erst am 25. März 2026 im Nationalen Sicherheitsausschuss der Knesset die letzte Hürde vor den finalen Plenarabstimmungen genommen. Die Abstimmungen in zweiter und dritter Lesung sind für die kommenden Tage/Wochen angesetzt. Es ist also hochaktuell.
Der Entwurf, initiiert von der rechten Partei Otzma Yehudit von Itamar Ben-Gvir, sieht vor, dass bei Mord an einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner aus «rassistischer oder feindlicher / nationalistischer Motivation» also typischerweise palästinensische Terroristen, die Todesstrafe zwingend verhängt werden muss. Sie soll innerhalb von 90 Tagen vollstreckt werden, ohne Begnadigung und mit stark eingeschränkten Rechtsmitteln. Für Palästinenser in der Westbank gilt das zusätzlich über Militärgerichte. Wichtig: Israelis, die Palästinenser töten, fallen nicht unter diese Regelung. Das macht den Gesetzentwurf in den Augen von Kritikern diskriminierend.
Israel hat die Todesstrafe nie vollständig abgeschafft. Sie gilt seit 1954 nur noch für Verrat, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bestimmte Kriegsverbrechen, so war Eichmann 1962 der letzte Fall. Das hier wäre aber eine massive Ausweitung und Verschärfung speziell für Terrorakte gegen Israelis.
Vor allem Amnesty International, sogenannte UN-«Experten», Vertreter linker EU-Fraktionen und linke NGOs erheben eine Reihe von Einwänden gegen den Gesetzentwurf. Sie sehen darin einen Verstoss gegen das Recht auf Leben, wie es im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) verankert ist, und werfen Israel eine gezielte Diskriminierung vor, da das Gesetz faktisch ausschliesslich gegen Palästinenser gerichtet sei. Darüber hinaus beanstanden sie Verletzungen grundlegender Verfahrensgarantien, insbesondere wegen der fehlenden Begnadigungsmöglichkeit und der zwingend vorgeschriebenen Vollstreckung innerhalb von 90 Tagen. Für die Westbank komme laut diesen Kritikern noch ein weiterer Vorwurf hinzu. Der Einsatz von Militärgerichten gegen Zivilisten verstosse zusätzlich gegen das humanitäre Völkerrecht.
Israel und seine Unterstützer sehen das anders. Die Todesstrafe ist völkerrechtlich nicht generell verboten, nur wenige Staaten haben das Zweite Fakultativprotokoll zum ICCPR unterzeichnet, Israel nicht. Viele Länder, wie USA, China, Indien, Japan usw. haben sie weiterhin. Die Souveränität eines Staates, seine eigene Strafjustiz zu gestalten, ist ein Grundprinzip des Völkerrechts, solange keine zwingenden, ius-cogens-Normen verletzt werden, was hier bei den Linken hochumstritten ist.
Es ist grundsätzlich das Recht jedes souveränen Staates, seine Strafgesetze so zu gestalten, wie er es für nötig hält. Israel ist kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC/Rom-Statut) und unterliegt nicht der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH/International Court of Justice). Der IGH kann nur in Streitigkeiten urteilen, wenn beide Seiten das Akzeptieren oder in bestimmten Fällen auf Grundlage von UN-Resolutionen, die sich in einer übermässigen Regelmässigkeit gegen Israel richten. Die Schweizer Linken tun hier so, als gäbe es ein universelles Verbot. Das gibt es aber nicht! Die Todesstrafe ist kein Völkerrechtsverbrechen per se.
Die Linken haben zwar mit der Tatsache recht, dass die Debatte darüber geführt werden sollten, jedoch übertreiben sie bei der gegenderten Darstellung für «Palästinenser:innen» statt «für Terroristen, die Israelis töten» und behandeln die Völkerrechtsfrage als unumstrittene Tatsache, obwohl sie politisch und juristisch hochgradig umkämpft ist. Hier steht Kernargument zur staatlichen Souveränität völkerrechtlich auf solidem Boden. Ob das Gesetz am Ende kommt, hängt von den nächsten Plenarabstimmungen in der Knesset ab.
Es ist ein eindeutiger historischer Fakt. Der Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 durch Hamas und andere palästinensische Gruppen, darunter Palästinensischer Islamischer Dschihad, richtete sich primär gegen Zivilisten und Sicherheitskräfte auf israelischem Staatsgebiet. Also im Süden Israels, im sogenannten «Gaza Envelope», dem Grenzgebiet zu Gaza.
Der Angriff begann mit Raketen aus Gaza, gefolgt von einer massiven Bodeninfiltration mit über 1.000 palästinensischen Terroristen, zu Luft mit Paraglider und See mit Booten.
Die Hauptziele waren das Supernova (Nova) Music Festival nahe Kibbutz Re’im. Hier wurden allein ca. 378 Menschen ermordet, meist junge Zivilisten, darunter Israelis und Ausländer. Mehrere Kibbutzim wie Be’eri mit über 100 Tote, Kfar Aza mit ca. 50 Tote, Nir Oz, Alumim, Netiv HaAsara und andere Städte und Orte wie Sderot, Ofakim und militärische Posten in der Nähe der Grenze.
Alle diese Orte liegen innerhalb der anerkannten Grenzen Israels, «Green Line» bzw. das Staatsgebiet vor 1967 plus anerkannte Gebiete. Keine der Massaker fand tief in der Westbank oder in «palästinensisch Gebieten» statt. Die Terroristen kamen aus Gaza, überquerten die Grenze nach Israel und mordeten dort.
Gesamtopfer auf israelischer Seite betragen etwa 1.189–1.200 Tote, je nach finaler Zählung. Anfangs waren diese höher geschätzt, da einige Leichen später als Terroristen identifiziert wurden. Davon waren rund 810–845 Zivilisten inkl. 36 Kinder, ca. 367–379 Sicherheitskräfte, Soldaten, Polizei und mindestens 71 ausländische Staatsbürger u. a. Thailänder, Nepalesen, Amerikaner, Deutsche, Franzosen usw. betroffen.
Zusätzlich wurden den Palästinenser Terroristen 251 Personen als Geiseln nach Gaza verschleppt.
Genau dieser Angriff, der brutalste Massenmord an Juden seit dem Holocaust, mit systematischen Gräueltaten mit Erschiessungen, Verbrennungen bei lebendigem Leib, Vergewaltigungen, Folter, Enthauptungen, ist der zentrale Grund, warum in Israel nun über eine Ausweitung der Todesstrafe für Terroristen diskutiert wird. Viele der Täter vom 7. Oktober sind entweder tot, in israelischer Haft oder noch in Gaza. Die Befürworter des Gesetzes u. a. Ben-Gvir argumentieren, dass für solche rassistisch-nationalistisch motivierten Morde an Israelis die Höchststrafe angemessen sei, besonders, weil die Täter oft aus ideologischen Gründen handeln und keine Reue zeigen.
Die Linken in der Schweiz und anderswo versuchen häufig, diesen Kontext zu relativieren oder umzudrehen. Sie sprechen von «Besatzung» oder «Widerstand», als ob der Mord an Zivilisten auf einem Musikfestival oder in ihren Häusern eine legitime Reaktion auf die Situation in Gaza oder der Westbank wäre. Tatsächlich war der Angriff ein geplanter Pogrom gegen Juden in Israel selbst, nicht primär gegen Siedler in der Westbank.
Fakt ist, die tausenden Morde geschahen durch palästinensische Terroristen auf israelischem Territorium, nicht «auf palästinensisch besetzten Gebieten». Das ändert nichts an der völkerrechtlichen Souveränitätsfrage, dass Israel seine Strafgesetze anpassen darf, um auf solche existenziellen Bedrohungen zu reagieren, unabhängig davon, ob der IGH oder UN-Gremien das mögen.
Der 7. Oktober hat gezeigt, dass Hamas und Co. nicht nach einem Frieden oder «Ende der sogenannten Besatzung» streben, sondern nach der Vernichtung Israels. Das macht die aktuelle Debatte in der Knesset verständlich, auch wenn das Gesetz kontrovers bleibt.
Der Artikel aus dem direkt-Magazin, einem Medium der SP Schweiz, ist ein klassisches Beispiel für die einseitige linke Narrative. Er ordnet sich nahtlos in die Debatte ein, die wir führen: Linke Akteure in der Schweiz und Europa rahmen die israelische Diskussion über die Todesstrafe für Terroristen als «Legalverankerung der Tötung von Palästinensern» um.
Wer spricht hier der Interviewpartner. Es ist Dr. Yoav Shemer-Kunz, EU-Advocacy-Officer von B’Tselem. Diese israelische NGO von Linksaussen Rand positioniert sich seit Jahren als radikale Kritikerin der israelischen Politik, hat Israel u. a. «Apartheid» vorgeworfen und bezeichnet die Lage in Gaza inzwischen haltlos als «Genozid». B’Tselem ist keine neutrale Menschenrechtsorganisation, sondern ein extrem linksaktivistischer Akteur mit klarer politischer Agenda.
Das Medium «direkt» ist das Magazin der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz steht parteipolitisch links und in seiner Berichterstattung zu Israel erkennbar tendenziös abwertend. Dieser Hintergrund prägt den Artikel in seiner Grundhaltung und erklärt, warum er sich eng an linke Narrative anlehnt und dabei haltlose Behauptungen aufstellt.
Im Kern behauptet der Text, das israelische Gesetz verankere die Tötung von «Palästinensern» rechtlich. Diese Formulierung unterschlägt den entscheidenden Sachverhalt. Es geht um die Möglichkeit der Todesstrafe für terroristischen Mord und nicht um eine pauschale Ermächtigung zur Tötung einer Bevölkerungsgruppe. Ebenso wird behauptet, das Gesetz gelte ausschliesslich für Palästinenser in den besetzten Gebieten und werde über Militärgerichte angewendet, was den Eindruck eines gezielt diskriminierenden Sonderrechts erwecken soll.
Weiter heisst es, das Gesetz führe zu automatischen und zwingenden Todesurteilen innerhalb von 90 Tagen, ohne jede Möglichkeit einer Begnadigung. Auch das ist eine grobe Vereinfachung, die den tatsächlichen Ablauf israelischer Strafverfahren ignoriert. Flankiert wird dies von der Behauptung, das Gesetz verstosse massiv gegen internationales Recht und die Genfer Konventionen. Diese Einschätzung, die so nicht unumstritten ist und stellt bewusst die Rechtslage einseitig dar.
Den rhetorischen Höhepunkt bildet die Einbettung des Gesetzes in eine Reihe mit Genozid, ethnischer Säuberung und Apartheid. Damit werden gezielt die schwersten denkbaren Vorwürfe aufgerufen, nicht um eine differenzierte Debatte anzustossen, sondern um Israel pauschal zu kriminalisieren und in der öffentlichen Wahrnehmung zu delegitimieren.
Shemer-Kunz wird mit Sätzen wie zitiert: «Dieses Gesetz würde die Tötung von Palästinensern legal verankern» und dass bereits heute eine Art «faktische Todesstrafe» durch straflose Tötungen existiere.
Genau an dieser Stelle wird die sprachliche und inhaltliche Verdrehung besonders greifbar.
Der erste und grundlegendste Kniff betrifft die Frage, für wen das Gesetz überhaupt gilt. Der Artikel sowie Shemer-Kunz lassen systematisch unter den Tisch fallen, dass der Entwurf ausschliesslich für Mord aus rassistischer oder feindlich-nationalistischer Motivation gilt, also für Terrorakte wie jenen vom 7. Oktober 2023. Er betrifft weder gewöhnliche Kriminalität noch irgendeinen Palästinenser als solchen. Die Formulierung, Israel wolle die «Tötung von Palästinensern legal verankern», soll hingegen genau das suggerieren, eine staatlich sanktionierte Lizenz zum Töten einer Bevölkerungsgruppe. Das ist eine massive Übertreibung, die gezielt auf Emotionalisierung setzt und den tatsächlichen Regelungsinhalt des Gesetzes ins Gegenteil verkehrt.
Eng damit verknüpft ist die systematische Ausblendung des 7. Oktobers. Das Massaker, bei dem rund 1.200 Israelis und Ausländer auf israelischem Staatsgebiet, auf einem Musikfestival und in Kibbutzim ermordet wurden, taucht im Artikel allenfalls als flüchtiger «Auslöser» auf. Stattdessen schwenkt der Text umgehend auf palästinensische Opfer in der Westbank und in Gaza um. Der existenzielle Terrorismus gegen israelische Zivilisten, der den legislativen Vorstoss erst verständlich macht, wird damit entweder ausgeblendet oder schlicht umgedeutet.
Ähnlich verhält es sich mit dem erhobenen Diskriminierungsvorwurf. Dass der Entwurf zwischen israelischen Zivilgerichten und Militärgerichten in der Westbank und Gaza unterscheidet, ist keine neue Erfindung, sondern entspricht der seit Jahrzehnten geltenden Rechtslage in den umstrittenen Gebieten: Militärrecht für Nicht-Staatsbürger. Der Artikel präsentiert dies als rassistische Sonderbehandlung verschweigt dabei aber, dass Israelis, die Palästinenser töten, weiterhin nach dem ordentlichen Strafrecht belangt werden können, auch wenn die Strafverfolgung in Einzelfällen zu Recht kritisiert wird.
Schliesslich wiederholt der Text beim Thema Völkerrecht brav die Standardposition von B’Tselem, den Vereinten Nationen und linken NGOs, es sei ein «klarer Bruch mit internationalem Recht». Doch genau das ist hochumstritten. Israel ist kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Todesstrafe ist völkerrechtlich nicht generell verboten, und souveräne Staaten haben das Recht, ihre Strafgesetzgebung anzupassen, erst recht nach einem Massaker wie dem 7. Oktober.
Dieser Text ist typische Aktivistenrhetorik der Israel Hasser, die den Terror vom 7. Oktober herunterspielt oder kontextualisiert, den Gesetzentwurf von «Todesstrafe für nationalistisch motivierte Terror-Morde an Israelis» in «Legalverankerung der Tötung von Palästinensern» umdeutet. Dabei Israel als Apartheid- und Genozid-Staat darstellt, und damit die Schweizer Linke durch die SP mit Argumenten versorgt, um Israel zu delegitimieren.
Er bestätigt exakt die Eingangsbetrachtung, dass die Linken in der Schweiz die reale Debatte in der Knesset nutzen, um sie dramatisch zu verzerren. Statt über angemessene Strafen für die Täter des 7. Oktobers und zukünftiger Terrorakte zu diskutieren, wird daraus ein angeblicher Freibrief zum Töten von Palästinensern gemacht.
Die Debatte in Israel ist kontrovers, auch dort gibt es Kritik am Entwurf u. a. aus rechtsstaatlichen Gründen. Aber die Darstellung in diesem Artikel ist hochgradig tendenziös und dient der politischen Kampagne Israel Hass zu manifestieren als einer sachlichen Auseinandersetzung.
Nun hat der Fraktionschef der Sozialdemokratische Partei der Schweiz, Fabian Molina, im Nationalrat des Schweizer Parlamentes eine Interpellation gegen Israel, zeitlich passend zum Fortschritt des israelischen Gesetzentwurfs im Nationalen Sicherheitsausschuss der Knesset, einbracht.
Dieses parlamentarische Geschäft ordnet sich nahtlos in die gleiche linke Kampagne ein wie der zuvor besprochene Artikel aus dem linken «direkt»-Magazin mit dem B’Tselem-Vertreter Yoav Shemer-Kunz. Es ist Teil der schweizerischen Linken, die die Debatte in Israel aktiv aufgreifen, um politischen Druck auf die Schweizer Regierung und Bundesrat auszuüben.
Es hat die typischen Inhalte solcher Vorstösse, basierend auf dem Muster ähnlicher Israel-kritischer Geschäfte. Der israelische Gesetzentwurf wird als «diskriminierendes Todesstrafengesetz» oder «Legalverankerung der Tötung von Palästinensern»“ dargestellt. Es wird behauptet, das Gesetz verletze massiv das internationale Recht, Recht auf Leben, Genfer Konventionen, Verbot der Todesstrafe in «besetzten» Gebieten. Die Schweiz wird aufgefordert, das Gesetz zu verurteilen, Israel gegenüber Stellung zu beziehen, möglicherweise Sanktionen oder eine Überprüfung der bilateralen Beziehungen zu prüfen oder die Schweizer Haltung im UNO-Kontext zu verschärfen. Der 7. Oktober 2023 und die ca. 1.200 ermordeten Israelis auf israelischem Territorium werden ganz ausgeblendet und der Gesetzesvorschlag zu einer israelischer «Überreaktion» erklärt.
Die Interpellation weist auffällige direkte Parallelen zum erwähnten Artikel im direkt-Magazin auf. Besonders ins Auge fällt die gemeinsame Sprache und das identische Framing: Beide Texte sprechen etwa von der „Tötung von Palästinensern legal verankern“, anstatt den Sachverhalt korrekt zu benennen, nämlich die Todesstrafe für nationalistisch motivierten Terror-Mord an Israelis. Diese Wortwahl ist keine stilistische Kleinigkeit, sondern eine bewusste rhetorische Entscheidung, die den Charakter der Massnahme grundlegend verschleiert.
Hinzu kommt die systematische Ausblendung des Terror-Kontexts. Der brutale Angriff vom 7. Oktober mit dem Massaker an Zivilisten auf einem Musikfestival und in Kibbutzim innerhalb Israels wird konsequent heruntergespielt und relativiert. Stattdessen rückt die angebliche Gefährdung von Palästinensern in der Westbank und in Gaza ins Zentrum, als wäre das israelische Strafgesetz nicht Reaktion auf einen beispiellosen Terrorakt, sondern sein Auslöser.
Auch der Umgang mit dem Völkerrecht verdient kritische Betrachtung. Die Souveränität Israels, seine Strafgesetzgebung eigenständig zu gestalten wird schlicht ignoriert zudem ist Israel ist kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs. Stattdessen wird suggeriert, es bestehe ein klares und unumstrittenes völkerrechtliches Verbot der Todesstrafe, was so nicht der Realität entspricht.
Die politische Funktion solcher Vorstösse liegt auf der Hand: Sie versorgen die Schweizer Öffentlichkeit und den Bundesrat mit einer einseitigen Darstellung und leisten so einen Beitrag zur fortschreitenden Delegitimierung Israels. Damit fügen sie sich nahtlos in das Muster zahlreicher früherer israel-kritischer Geschäfte im Parlament ein.
Damit bestätigt sich, was eingangs bereits angedeutet wurde. Es ist das souveräne Recht Israels, auf existenzielle Terrorbedrohungen, wie den Angriff vom 7. Oktober, mit einer Verschärfung der Strafjustiz zu reagieren. Parlamentarische Vorstösse wie jener in Bern versuchen genau dieses Recht zu unterlaufen: nicht durch rechtliche Argumente auf Augenhöhe, sondern durch den Aufbau von moralischem und diplomatischem Druck und dies regelmässig, ohne den Terrorkontext auch nur annähernd fair darzustellen.
Das Fazit fällt entsprechend klar aus. Der verlinkte Artikel ist kein neutrales Faktenblatt, sondern ein weiteres Instrument der schweizerischen Linken, um die israelische Innenpolitik in die vertraute Erzählung zu pressen, «Israel begeht Unrecht an Palästinensern». Er fügt sich nahtlos in den B’Tselem-Artikel im direkt-Magazin ein und bestätigt damit die Tendenz, die von Beginn an im Fokus dieser Analyse stand. Was in Wirklichkeit eine sachliche und legitime Debatte über angemessene Strafen für die Täter des 7. Oktobers ist, wird konsequent zu einer angeblichen „Legalverankerung von Tötungen“ umgedeutet. Diese rhetorische Verschiebung ist kein Zufall. Sie ist Methode.
In diesen gesamten Kontext lässt sich das Vorgehen des Collectif pour la défense des droits humains (CDDH) in Genf nahtlos einordnen – eines Kollektivs, dessen Angriffe auf jüdische Organisationen das beschriebene Muster in beunruhigender Weise fortsetzen.
Das CDDH richtet seinen Angriff gegen die Coordination intercommunautaire contre l’antisémitisme et la diffamation (CICAD), eine seit Jahrzehnten tätige Schweizer Fachstelle im Kampf gegen Antisemitismus. Das Kollektiv beschuldigt die CICAD, proisraelisch eingestellt zu sein und sich nicht für einen universellen Kampf gegen Rassismus einzusetzen. In einer Pressekonferenz vom 9. März 2026 kündigte das CDDH eine Petition an, die sowohl ein Ende der Bildungsarbeit der CICAD in Schulklassen als auch die vollständige Streichung ihrer öffentlichen Subventionen zu fordern. Darunter soll auch ein Zuschuss der Stadt Genf von über 100’000 Franken pro Jahr fallen. Das Kollektiv behauptet, die CICAD betreibe bei der Antisemitismusbekämpfung «proisraelische Propaganda» und propagiere eine «gefährliche Vermischung von Antizionismus und Antisemitismus». Zudem werfe man ihr vor, nicht mehr zwischen legitimer Kritik am Staat Israel und Antisemitismus zu unterscheiden und de facto als Fürsprecherin israelischer Regierungspolitik zu agieren.
Die CICAD weist diese Vorwürfe entschieden und in aller Form zurück. In einer Pressemitteilung bezeichnete sie die Anschuldigungen als unbegründet und rufschädigend und erklärte, die öffentlich verbreiteten Behauptungen stellten «eine schwere Verletzung unserer Glaubwürdigkeit und der Integrität unseres Engagements gegen Antisemitismus» dar. Die Organisation betonte, seit vielen Jahren in den Schulen der Romandie pädagogische Programme durchzuführen, die von den zuständigen Schulbehörden genehmigt wurden und ausdrücklich alle Formen der Diskriminierung behandeln – über den Antisemitismus hinaus, einschliesslich Rassismus gegen Schwarze, Muslime und Asiaten, nach einem vergleichenden und nicht hierarchischen Ansatz. Da sie sich im Sinne von Artikel 173 des Strafgesetzbuches diffamiert fühlt, hat die CICAD gemeinsam mit ihrem Generalsekretär Johanne Gurfinkiel am 18. März 2026 bei der Genfer Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Verleumdung gegen unbekannt eingereicht.
Gurfinkiel persönlich, dessen Arbeit vom CDDH öffentlich in Frage gestellt wurde, brachte die Lage auf den Punkt: Die koordinierte Verbreitung schwerwiegender und unbegründeter Anschuldigungen stelle einen ernsthaften Angriff auf den Ruf der CICAD und ihrer Vertreter dar. Es gebe eine Grenze zwischen Kritik und Verleumdung und diese Grenze sei überschritten worden. In einem weiteren Statement unterstrich er, dass die Anschuldigungen, die kursieren, nicht auf Fakten beruhen. Genau das zeugt immer wieder von dem bei Linken innewohnenden Antisemitismus und ihren Intelligenz befreiten faktenfreien Erzählungen. Man könne die CICAD kritisieren, aber man dürfe nicht über ihre Arbeit lügen. Die Arbeit sei dokumentiert, die Anschuldigungen hingegen nicht. Sobald man Fakten durch Anschuldigungen ersetze, verlasse man den demokratischen Rahmen. Diese Gewalt sei nicht mehr nur symbolisch, sie habe sehr konkrete Auswirkungen auf das gesellschaftliche Klima.
Das Vorgehen des CDDH ist kein isolierter Vorfall. Es folgt exakt dem Muster, das sich durch den gesamten vorliegenden Text zieht: Organisationen, die jüdisches Leben und jüdische Sicherheit in der Schweiz schützen, werden als parteiisch und israelfreundlich diskreditiert, um sie aus dem öffentlichen Diskurs und aus der staatlichen Förderung zu drängen. Die Gleichsetzung von Antisemitismusbekämpfung mit «proisraelischer Propaganda» ist dabei keine zufällige Formulierung, sondern eine bewusste rhetorische Strategie. Dieselbe, die auch im direkt-Magazin-Artikel und in Fabian Molinas Interpellation zur Anwendung kommt. Wer Juden vor Hass schützt, wird selbst zum Täter erklärt. Das ist die Logik, gegen die die CICAD nun vor Gericht zieht. Es bleibt festzuhalten. Die Debatte um die Todesstrafe in Israel ist hochkomplex und auch innerhalb Israels umstritten. Doch die Art und Weise, wie sie in der Schweiz instrumentalisiert wird, wirft Fragen über die Neutralität und Sachlichkeit unserer politischen Diskussion auf.
Chaim Stolz
Kategorien:Politik
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