Rabbinerkonferenz: Burka-Verbots Initianten sind scheinheilig


Die europäische Rabbinerkonferenz kritisiert die Schweiz für das Verhüllungsverbots. Dieses stehe in einer langen Tradition schweizerische Abwehr alles Fremden. Auch der Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS bedauern die Annahme der Initiative. Sie fordern nun, dass in Zukunft auf weitere Einschränkungen der Religionsfreiheit verzichtet wird.

Das am Sonntag vom Stimmvolk angenommene Verhüllungsverbot steht in einer langen Tradition schweizerische Abwehr alles Fremden. Wie die Konferenz Europäischer Rabbiner schreibt, war bereits die erste angenommene Volksinitiative mit dem Schächtverbot gegen die Migration gerichtet.

«Die Schweizer haben eine lange Tradition, wenn es darum geht, Migration durch Verbote religiöser Praktiken einzudämmen», liess sich Pinchas Goldschmidt, der Moskauer Oberrabbiner und Präsident der Konferenz, in einem Communiqué zitieren.

Das Schweizer Verbot des koscheren Schächtens im Jahr 1892 etwa sollte demnach die jüdische Einwanderung aus Russland stoppen. Damals flohen die Juden wegen Pogromen aus dem Zarenreich. Das Minarett-Verbot von 2019 sieht die Konferenz in der gleichen Tradition, denn es soll muslimische Einwanderung abschrecken.

Initianten sind scheinheilig

Wie immer seien Initianten entsprechender Volksbegehren scheinheilig, heisst es weiter. Der Hauptgrund für die Anliegen sei immer die schweizerische Urangst vor dem Fremden. Der Reflex richte sich immer gegen Flüchtlinge, Migranten und religiöse Minderheiten.

Das Votum sei nichts anderes als ein Angriff auf das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit. Und diese Freiheit versuche Europa vielerorts wieder zu beschränken.

Die Konferenz Europäischer Rabbiner vertritt rund 1000 Rabbiner. Sie tritt für die religiösen Rechte der Jüdinnen und Juden ein.


Stellungnahme der SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS

Am 7. März 2021 nahmen eine Mehrheit der Stände und eine knappe Mehrheit des Schweizer Stimmvolks die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» an. Die beiden jüdischen Dachverbände der Schweiz SIG und PLJS sind vom Abstimmungsresultat enttäuscht und bedauern die Annahme der Initiative. Beide Verbände sprachen sich im Vorfeld gegen das Verhüllungsverbot aus, da die Volksinitiative in dieser Form eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellt.

Einschränkung der Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Ihr Schutz ist in der Schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Jeder Person wird garantiert, ihre Religion frei zu wählen, sie alleine oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen, auszuüben und äussern zu können. Dazu gehört auch das Recht, religiöse Bräuche und Gebote zu verfolgen, worunter auch religiöse Kleidungssitten und -vorschriften fallen. Ein demokratischer Rechtsstaat garantiert seinen Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, sich nach eigenem Ermessen zu verwirklichen und schützt sie vor unverhältnismässigen Eingriffen in diese Freiheit. Die Religionsfreiheit muss deshalb so weit gefasst wie möglich verteidigt werden. Die Freiheit seine Religion zu leben ist aber keineswegs absolut, sondern muss in einem Ausgleich mit anderen Grundrechten gewährleistet werden. Hier gilt, dass dieser Ausgleich mit Augenmass, verhältnismässig sowie mit der nötigen Zurückhaltung geschaffen wird und Grundrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Jüdische Dachverbände sind besorgt

Mit der Annahme der Volksinitiative hält eine Regelung in die Verfassung Einzug, die mehrere Bedingungen der Religionsfreiheit einschränkt und verletzt. Beide Verbände zeigen sich besorgt, dass in Zukunft weitere Gesetzes- und Initiativvorhaben eine Unterhöhlung der Religionsfreiheit noch stärker vorantreiben könnten. SIG und PLJS rufen dazu auf, dass die in der Bundesverfassung verankerte Religionsfreiheit respektiert wird.

 



Kategorien:Politik

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